Expertenwissen: Schwimmbad-Dämmung
pool beschreibt die wichtigsten bauphysikalischen Grundregeln, um mögliche Schäden zu vermeiden.
Bauphysikalisch gesehen müssen alle Umschließungen von Schwimmhallen zwei Grundforderungen erfüllen.
1. Wärmeschutz
Das erforderliche Maß schreibt die geltende Wärmeschutz-Verordnung vor. Außerdem erfordert der Anspruch an behaglich warmes Raumklima ebenfalls gute Dämmwerte für Außenbauteile. Nur eine gut gedämmte Schwimmhalle ermöglicht angenehmes zugfreies Klima. Zudem werden durch hochwertigen Wärmeschutz auch Heizkosten minimiert.
2. Feuchteschutz
Wirkungsvoller Feuchteschutz in Schwimmhallen bedeutet, dass weder auf der Innenseite der Bauteile noch innerhalb der Konstruktion schädliches Tauwasser entstehen kann. Dies bedeutet wiederum, dass die Oberfläche der Wände und der Decke ganzjährig so warm sein muss, dass sich darauf kein Kondensat bildet, und dass die Wandkonstruktion in ihrem Schichtenaufbau so konzipiert sein muss, dass sich im Bauteil nirgends Tauwasser bildet.
Beide Forderungen, Wärmeschutz und Feuchteschutz, sind gleichermaßen wichtig und bedingen sich zum Teil gegenseitig. Denn beispielsweise ohne guten Wärmeschutz tropft es in der Schwimmhalle nahezu überall und ohne Feuchteschutz besteht auch beim besten Dämmstoff die Gefahr, dass er versagt. Deshalb ist auf die Eignung der verwendeten Baustoffe speziell für Schwimmhallen besonders zu achten.
Ob beim Flachdach oder beim Steildach, die innenliegende Wärmedämmung mit Dampfsperre sorgt immer für sichere Verhältnisse.
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