Expertenwissen Überlaufrinnen
… Bei Überlaufrinnensystemen gibt es zwei Hauptgruppen: Die lotgerechte und die eingetauchte Beckenbegrenzung.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, daß bei lotrechten Beckenbegrenzungen die durch Wellen ausgetragene Wassermenge doppelt so hoch ist wie bei eingetauchten Rinnenkanten.
Dies beruht darauf, daß lotgerechte Beckenkanten gegenüber eingetauchten Begrenzungen die Wellen nur gering reflektieren, das heißt abschneiden.
Tiefliegende Überlaufrinnen, rund 100 bis 150 mm unter dem Beckenumgang angeordnet, sind bei Privatschwimmbädern häufig ein Kompromiß zwischen Oberflächenreinigungssystemen (Skimmer) und hochliegender Überlaufrinne auf Beckenumgangsniveau.
Die tiefliegenden im Becken befindlichen Überlaufrinnen bestehen in der Regel aus glasierten »Wiesbadener« Keramikformsteinen. Im öffentlichen Bereich verwendet man dieses Rinnensystem sowohl bei Tauch- und Therapiebecken als auch bei betonierten Whirlpools.
Die wesentlichen Vorteile sind:
- keine Abdichtungsprobleme durch hydrostatischen Wasserdruck
- Möglichkeiten einer kurzzeitigen Überflutung der Rinnen ohne negative Folgen
- keine zusätzliche Halterung nötig
- keine Überlaufrinnenabdeckung erforderlich.
Die Nachteile:
- Größere Beckentiefe gegenüber hochliegender Überlaufrinne,
- eventuell beim Schwimmen störende Wellenreflexionen,
- Schmutzablagerungen als Beckenrandstreifen hinter der Rinne
- sowie eine optische Einschränkung aufgrund der tieferen Wasseroberflächenebene mit möglicher Chlorgeruchsbeeinträchtigung (Chlorglocke).
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