Skimmer oder Überlaufrinne?

Alles zusammen soll dann obendrein auch noch ohne störende Geruchsbelästigungen vonstatten gehen. Wo setzt nun bei diesem Wasserqualitäts-Anforderungsprofil die Beckenhydraulik an oder wo wird sie qualitätsoptimierend aktiv?

Zunächst stichpunktartig die wesentlichsten Kriterien, die die Beckenwasserdurchströmung bestimmen:

  • Beckengröße oder Beckengeometrie
  • Beckennutzung
  • Umwälzvolumen
  • Durchströmungssystem
  • Kostenaspekte

Der öffentliche Schwimmbadbereich, zu dem auch privat betriebene Gemeinschafts-Schwimmbadeinrichtungen mit unterschiedlichem Personenzugang gehören, unterliegt dem Hygienegesetz. Die Schwimmbadnorm DIN 19643 Teil 1 für öffentliche Schwimm- und Badebecken enthält, bis auf den oben genannten Kostenpunkt, hierfür zweifelsfrei definierte Planungsforderungen.

Dass diese Planungsansprüche wesentlich höher als im Privatschwimmbadbereich sind, versteht sich eigentlich von selbst. Dieser Tatbestand wird auch nochmals dadurch eindeutig dokumentiert, dass die Bädernorm den Hinweis enthält, dass ihre Forderungen nicht für Privatschwimmbäder, also für Bäder mit einer privathäuslichen Nutzung im engsten Familienkreis gelten.

Trotzdem versuchen immer wieder Sachverständige, selbst in gerichtlichen Gutachten bei Privatschwimmbädern die öffentliche Schwimmbad-DIN 19643 anzuwenden. Das ist natürlich totaler Quatsch und zeugt eigentlich von fachtechnischer Überforderung im Schwimmbadbereich.

Eine parallele Funktionsannäherung herzustellen, ist alleine von der Kostenseite absurd. Denn die Investitions-, Platz- und Unterhaltungskosten eines öffentlichen Schwimmbades stehen in keiner Relation zu der technischen Ausstattung eines normalen Privatschwimmbeckens.

Dieses muss es auch nicht, weder hinsichtlich der Belastungsanforderungen durch Schwimmbadbenutzer noch was den chemotechnisch notwendigen Anlagenaufwand betrifft.

Für den Privatschwimmbadbereich gibt es also keine offiziellen Vorschriften etc. mit strafrechtlichem Charakter. Deswegen bewegt sich der Privatbereich jedoch nicht automatisch im baurechtsfreien Raum. Es gibt nämlich auch für Privatschwimmbäder allgemein anerkannte Regeln der Technik und auf diesen Kriterien beruhen die folgenden Praxishinweise.

Um eine effiziente Beckenwasserdurchströmung zu erreichen, ist ein entsprechendes Filterumwälzvolumen notwendig. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei der üblichen Beckenwasserbelastung eine Umwälzung des Beckenwasservolumens innerhalb von rund 5 Stunden ausreicht.

Voraussetzung ist allerdings eine vernünftige Hochschichtfilterung mit einer Filtergeschwindigkeit nicht über 50 cbm/h und eine dazu passende, fachgerecht geplante Beckenhydraulik. Auf den Sinn oder Unsinn von Filterstillstandszeiten in Verbindung mit den unterschiedlichsten Filterkonstruktionen wird in der bereits angekündigten Beitragsfolge zwei näher eingegangen. 


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