Spezial: Schwimmbeckenabdichtung

Grundsätzlich ist darauf zu achten, daß Abdichtungssysteme und Oberflächenbeläge gegenüber den Beanspruchungen des Mediums beständig sind. Darüber hinaus muß die druckwasserhaltige Abdichtung während des Betriebes in der Lage sein, auftretende Belastungen wie beispielsweise temperaturbedingte Längenänderungen des Stahlbetons oder eventuell Schwind- oder Spannungsrisse schadlos aufzunehmen, respektive abzubauen.

Die Wahl des zweckmäßigsten Abdichtungssystems ist abhängig von den zu erwartenden physikalischen, mechanischen, thermischen und chemischen Belastungen und ist letztlich auch eine Frage der Investitions- und Folgekosten insbesondere auch durch andere Nebengewerke.

Dichtigkeit und Dauerhaftigkeit hängen nicht nur von dem verwendeten Dichtungsmaterial ab, sondern gleichbedeutend auch von der fachgerechten Verarbeitung oder Ausführung, besonders in den äußerst sensiblen Randzonen- und Durchdringungsbereichen.

Druckwasserhaltende Abdichtungs- und Nachfolgearbeiten sind daher besonders sorgfältig, gewissenhaft und handwerksgerecht ohne Sicherheitskompromisse auszuführen. Nachträgliche Abdichtungen, darüber muß man sich im Klaren sein, entsprechen vom Arbeits- und Kostenaufwand her in der Regel einer kompletten Beckensanierung.

Um unvorhergesehene Überraschungen weitgehend auszuschließen, ist es besonders für solche Abdichtungssysteme, für die es noch keine Norm gibt, sinnvoll, Gebrauchstauglichkeitsbescheinigungen neutraler Fachinstitute zu fordern und gleichzeitig auch Reverenzanlagen vom Systemanbieter zu besichtigen.

Darüber hinausgehend sind vor Auftragsvergabe eventuelle Nutzungseinschränkungen sowie bauseits zu erbringende Vorleistungen gemeinsam mit allen betroffenen Gewerken detailliert zu klären und anschließend im Einzelnen genau zu dokumentieren.

Beispiele:

  • max. und min. zulässige Beckenwassertemperaturen in Grad Celsius
  • max. stündliche Beckenwasser-Füllhöhe in cm bei genau definierter Umgebungs- und Wassertemperatur in Grad Celsius
  • max. stündliche Beckenwasser-Temperaturerhöhung oder -absenkung in Grad Celsius
  • Detailzeichnungen über die Ausführungen der Klemmflansch-Rohrdurchführungen mit entsprechenden Werkstoffangaben
  • Abdichtungsausführung im Beckenkopf und -umgangsbereich einschließlich Dehnfugenausbildung
  • max. bauliche Maßtoleranzen einschließlich Mehrkosten bei Überschreitung derselben
  • Durchführungsmodalitäten der Dichtigkeitsprüfung.

Bei Forderungen seitens der Produkthersteller nach rißfreiem Untergrund ist größte Vorsicht geboten, da dieses bauphysikalisch in der Regel nicht möglich ist.

Das gleiche gilt auch für extrem niedrige Restfeuchteforderungen in Bauwerkstoffen, die sich direkt unter druckwasserhaltigen Abdichtungen befinden, das heißt im Auflageuntergrund.

Auch die Mindest-Umgebungstemperatur sollte vorher zweifelsfrei definiert sein. Dieses gilt insbesondere für Neubauten, sowie bei Abdichtungsarbeiten in den kühleren Jahreszeiten.

Der vorstehende Klärungskatalog mag auf den ersten Blick in vielen Punkten den Eindruck erwecken, daß er total überzogen ist. Dem ist jedoch nach einschlägiger Praxiserfahrung nicht so.

Tritt nämlich ein Schadensfall auf, wird das im doppelten Wortsinn betroffene Unternehmen erfahrungsgemäß postwendend mit dem Kleingedruckten, also mit den Verarbeitungshinweisen des Produktherstellers konfrontiert.

Dort findet man dann nicht selten die oben beschriebenen Schreibtischforderungen, und schon schnappt für den Handwerker die Rechtsfalle unversehens zu. Darum nochmals der Hinweis, das Kleingedruckte in Firmenbroschüren zweimal zu lesen, wobei von Produkten mit abgehobenen Werkstoffforderungen aus der Alchimistenküche dringend abzuraten ist. 


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