Spezial: Schwimmbeckenabdichtung

Darüber hinaus sind druckwasserhaltige Abdichtungen bei Schwimmbädern grundsätzlich vollflächig im gesamten Beckenbereich einschließlich Beckenkopf herzustellen.

Immer wieder erstaunlich ist auch die Tatsache, daß man in der Fachliteratur und in Firmenprospekten Detailzeichnungen oder dargestellte Fallbeispiele sieht, bei denen Beckenumgangs-Abdichtungen bis in den Beckenkopfbereich geführt sind. Dieses ist insofern sehr problematisch, da es fachtechnisch eigentlich nicht möglich ist, das Eindringen von kapillarem Beckenwasser unter die Abdichtung funktionssicher zu verhindern.

Druckwasserhaltige Flüssig-Beckenauskleidungen werden im Gegensatz zu maschinell gefertigten Folien durch Aufbringen von einer oder mehreren Abdichtungsschichten örtlich hergestellt.

Bei diesen Produkten handelt es sich, je nach Hersteller und Anwendungsbereich entweder um Zweikomponenten-Reaktionsharz-Flüssigkeiten auf Epoxidharzbasis oder um mineralische Abdichtungen auf der Basis flexibler Dichtschlämme.

Produkthersteller, die beide Systeme vertreiben, empfehlen ihre Reaktionsharzabdichtungen bevorzugt für den Neubaubereich und die mineralischen Abdichtungen hauptsächlich für Beckensanierungen.

Das Merkblatt 25.05 „Sanierung von Schwimmbeckenkonstruktionen“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, Fassung März 1998 sowie das Merkblatt „Keramische Beläge im Schwimmbadbau – Hinweise für Planung und Ausführung“ des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes gehen auf die verschiedenen Abdichtungssysteme und deren fachgerechte Verarbeitung näher ein.

Dabei kristallisieren sich als wesentliche Produkteigenschaften neben der Wasserdichtigkeit die Rißüberdeckung, die Flexibilität und die Temperatur- und Chemikalienbeständigkeit heraus. So liegt die Rißüberdeckung bei mineralischen Abdichtungen bei ca. 1,0 mm und geht bei Reaktionsharzabdichtungen bis rund 1,6 mm, bei einer geforderten Mindestschichtdicke für die erstgenannten Dichtschlämme von rund 3 mm, respektive 2 mm für Reaktionsharze.

Die Restfeuchte im Materialuntergrund wurde in den genannten Merkblättern, obwohl sie ein sehr wichtiger Parameter ist, leider nicht berücksichtigt. Daher sei nochmals auf den Bereich „Anforderungen an das Abdichtungssystem“ hingewiesen, zwecks rechtzeitiger Klärung.

Die Verarbeitung der flexiblen hydraulischen Dichtschlämme erfolgt auf einem sauberen, tragfähigen Untergrund mit einer Haftzugfestigkeit von mindestens 1,5 N/ qmm in zwei oder drei Arbeitsgängen.

Eckpunkte und Flanschbereiche erhalten in der ersten Dichtungsschicht sogenannte Anschlußlaminate oder Dichtbänder. Die noch flüssige letzte Abdichtungsschicht wird als Haftgrund mit trockenem Quarzsand in entsprechender Körnung bestreut.

Aus Gründen der Gewährleistung ist die Besandung und Korngröße gemäß den Angaben der Abdichtungshersteller auszuführen, da es aufgrund falscher oder ungenügender Besandung bedauerlicherweise nach wie vor genügend Schadensfälle respektive Prozesse gibt, wo sich der Fliesenbelag aufgrund nicht fachgerechter Besandung nachträglich gelöst hat.

Da durch die vorschriftsmäßige Besandung automatisch eine Vergrößerung der Fliesenmörtelhaftfläche erfolgt, ist dieser Arbeitsgang auch sehr wichtig hinsichtlich der späteren Haftung.

Die Verarbeitung der bevorzugt für den Neubaubereich verwendeten hochflexiblen 2-Komponenten-Flächenabdichtung auf Epoxidharzbasis erfolgt zwei- oder dreilagig mittels Epoxidharzgrundierung auf einem Untergrund, wie bereits vorstehend beschrieben. 


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