Spezial: Schwimmbeckenabdichtung

Der weitere innere Beckenaufbau kann für beide Abdichtungssysteme aus einem Schutzestrich mit anschließender Verfliesung bestehen. Man geht jedoch heute immer mehr zum bewährten Dünnbettverfahren gem. DIN 18 157, Teil 3 über.

Hierbei wird der Keramikbelag unter Verwendung von Epoxidharzzusätzen bzw. Epoxidharzklebstoff direkt auf der entsprechend besandeten Abdichtung im sogenannten Verbundverfahren verlegt.

Da das schwächste Glied einer Kette bekanntlich die Verbindung ist, folgender Hinweis zur Vermeidung von Kettenreaktionen bei Abdichtungsdurchdringungen: Über die Ausführung von Durchdringungspunkten in druckwasserhaltigen Abdichtungen gibt es erstaunlicherweise selbst bei den renommierten deutschen Produktherstellern völlig unterschiedliche Auffassungen.

So fordern einige Hersteller für ihre Abdichtungssysteme grundsätzlich eine besondere Klemmflansch-Verbindung (Los- und Festflansch) aus korrosionsbeständigem Edelmetall in Anlehnung an die DIN 18195, Teil 9.

Andere akzeptieren hingegen kostengünstige Kunststoffklemmflansche oder begnügen sich sogar mit einfachen Dichtflanschflächen mit dem Hinweis auf die Verbundfähigkeit ihrer Produkte.

Was man allerdings von solchen, wie ich meine zweckoptimistischen Aussagen zu halten hat, bei denen doch allen Ernstes behauptet wird, daß die Abdichtungsprodukte „ohne“ Flanschverbindung nur durch Einbringen in die Rohrinnenfläche druckwasserdicht sind, kann jeder Fachmann selbstkritisch für sich bewerten.

Wenn bereits bei Fußbodenentwässerungen, bei denen bekanntlich keinerlei Druckwasserbeanspruchung stattfindet, Klemmflanschverbindungen mit Los- und Festflansch allgemeiner Stand der Technik sind, fragt man sich alles Ernstes, was man von solchen Abdichtungsvorschlägen halten soll, die ohne Klemmflansch auskommen wollen.

Im Hinblick auf die spätere Gewährleistung ist es nach meiner Meinung für den Handwerker ein unkalkulierbares Risiko, wenn er bei Druckwasserbelastung keine praxisbewährte Klemmflanschverbindung vorsieht. Denn nach VOB- oder BGB-Baurecht haftet er nämlich für seine Arbeit und nicht etwa der Hersteller des Abdichtungsproduktes.

Inzwischen haben alle renommierten Fliesenprodukthersteller druckwasserhaltige Verbund-Flächenabdichtungen, wie unter „Alternative Flüssig-Beckenauskleidungen“ beschrieben, in ihrem Lieferprogramm.

Die Abdichtung mit diesen Systemen erfolgt in der Regel jedoch nicht, wie bereits erwähnt, in klassischer zweischaliger Form oder mit einer Vormauerung, sondern in der sogenannten Sandwichbauweise, das heißt im kostengünstigen Direktverbund mit dem Untergrund und keramischen Oberbelag.

Im Hinblick auf eine eventuelle spätere Produkthaftung ist es sinnvoll, daß das Fliesenleger-Unternehmen eine praxisbewährte und systemkonforme Abdichtung und Verfliesung wählt und nicht etwa Produkte von verschiedenen Herstellern kombiniert, zum Beispiel die Abdichtung von der Firma X, die Verfliesungsmaterialien von der Firma Y und die Verfugungsprodukte von einer dritten Firma. 


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