Vorsicht Falle

Von dem sich innerhalb kürzester Zeit bisweilen explosionsartig ausbreitenden Pilzbewuchs sind häufig nicht nur Fliesenfugen, sondern teilweise auch der darunter befindliche Fliesenbelag betroffen.

Da die Problematik sowohl bei neu verfliesten privaten als auch bei öffentlichen Schwimmbecken auftrat, vermutete man zunächst als Schadensursache eine nicht fachgerecht funktionierende chemische Beckenwasseraufbereitung.

Nachdem der Pilzbefall auch bei nachträglicher Optimierung der Beckenwasser-Aufbereitungstechnologien in Verbindung mit sorgfältiger Reinigung und Desinfektion des gesamten Schwimmbeckenbereiches einschließlich der mit dem Beckenwasser in Berührung kommenden gesamten Anlagentechnik erneut auftrat, richtete man das Augenmerk verstärkt auf die Beckenverfliesung.

Hierbei ergab sich folgendes Phänomen: Bei Schwimmbecken mit traditioneller Zementverfliesung einschließlich Zementverfugung gab es jahrzehntelang keinerlei organische Fliesenbelagsprobleme.

Erst nach erfolgter Fliesensanierung mit Epoxidharzprodukten trat trotz Beibehaltung der bis dato hinlänglich bewährten Beckenwasseraufbereitung plötzlich Pilzbefall auf, der sich mit der Zeit weiter verstärkte.

Somit blieben die noch relativ neu auf dem Markt befindlichen Verfliesungsprodukte auf der Basis von Epoxidzusätzen respektive ihre nicht fachgerechte Verarbeitung in Verbindung mit ungünstigen Randbedingungen als eigentliche Schadensursache übrig.

Da sich die Experten inzwischen relativ sicher sind, daß der Mikrobenbewuchs auf den Fliesenfugen und im darunter befindlichen Fliesenbelag im engen Zusammenhang mit Epoxidharz-Zusatzprodukten steht, ist man sichtlich um Schadensbegrenzung bemüht.

Die Empfehlungen oder angedachten Maßnahmen gehen von der fachgerechten Schwimmbecken-Betonierung mit anschließender Reinigung und Desinfektion über die werkstoffkonforme Verfliesung bis hin zur optimalen Beckenwasser-Hydraulik in Verbindung mit einer chemisch wirksamen Beckenwasserdesinfektion.

Beim Betonieren von Schwimmbecken mit wasserundurchlässigem Stahlbeton gemäß DIN 1045 und anschließender Verfliesung gemäß DIN 18157 Teil 3 Ausführung keramischer Bekleidung im Dünnbettverfahren – Epoxidharzklebstoffe, gibt es folgende Richtzeiten:

Richtzeiten bei Stahlbetonbecken

1. Betonabbindezeit: 28 Tage
2. Dichtigkeitsprobe: 14 Tage
3. Dickbettverfliesung: 3 Monate nach Betonierarbeiten gemäß Deutsche Gesellschaft für das Badewesen 3.V. ((DGfdB)
4. Dünnbettverfliesung 6 Monate nach Betonierarbeiten gemäß DIN 18157 „Ausführung keramischer Bekleidung im Dünnbettverfahren”, Teil 1, Abschnitt 5.1 oder 3 Monate nach DGfdB

Richtzeiten bei Verfliesungen

Aushärtezeiten von Verfliesungen und Verfugungen auf der Basis von von Zwei-Komponenten-Epoxidharz:

Verklebung: 20 Grad Celsius 15 Grad Celsius
Wandbelag: 4 h 12 h
Bodenbelag: 15 h 3 Tage
Begehbar: 15 h 3 Tage
Wasser- und Chemiebelastung: 4 Tage 10 Tage

Erläuterung:

Epoxidharz muß direkt nach der Verarbeitung vollständig aushärten, da später keine restlose Aushärtung des organischen Materials mehr stattfindet.

Bei nicht ausgehärteten Epoxidharz-Zusatzprodukten erfolgt eine permanente Ausdiffundierung von Polymeren, die wiederum einen ständigen Nährboden für Mikroorganismen bieten. Gleiches gilt sinngemäß auch bei nicht fachgerechter Vermischung und Verarbeitung von Zusatzprodukten auf Epoxidharzbasis.

Befinden sich außerdem unter dem Fliesenbelag unzulässige Hohlräume, besteht dort aufgrund des stagnierenden Wassers die Gefahr unhygienischer Brutstätten, da diese Bereiche nicht von desinfizierendem Beckenwasser mit erfaßt werden.

 


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