Vorsicht Falle

Als Grundvoraussetzungen für eine fachgerechte Verfliesung mit Produkten auf Epoxidharzbasis sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • Fachgerechter Betonuntergrund mit ausreichender Oberflächenfestigkeit und –haftung, sowie Ebenheit entsprechend DIN 18202.
  • Beckendesinfektion vor der Verfliesung. Die verwendeten Verfliesungsmaterialien müssen den Hygieneforderungen der Bäder-DIN 19643 entsprechen, z. B. den KSW-Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes und dem DVGW-Arbeitsblatt W270.
  • Die Verfliesungswerkstoffe erfordern eine Chlorbeständigkeit gemäß den Hygieneparametern der Bäder-Norm DIN 19643 im pH-Wert-Bereich von 6,5 bis 7,6, bei Meerwasser bis 7,8.
  • Eventuelle Mörtelreste in Fliesenfugen sind zu entfernen, um eine fachgerechte Verfugung in Plattendicke zu ermöglichen.Es sind die Aushärtezeiten des Verfugungsmaterials zu beachten, sowohl was die mechanische Belastung betrifft, als auch die chemische Beanspruchung in Abhängigkeit der Raum- oder Materialoberflächentemperaturen.
  • Die Verfliesungsmaterialien dürfen weder in unzulässiger Weise mit Sand gestreckt noch mit Wasser verdünnt werden. Zwecks Sicherstellung einer optimalen Beckenhydraulik beträgt die zulässige waagerechte Höhenabweichung bei der Überlaufrinnenkante auf der Gesamtlänge gemäß Bäder-Richtlinien und Schwimmbad-Norm 19643 max. 2 mm.
  • Zur Sicherstellung einer fachgerechten Aushärtung von Epoxidharz-Verfliesungsmaterialien sollte die Mindesttemperatur während der Verfliesungsarbeiten möglichst nicht unter 10 Grad Celsius betragen. Unter diesem Temperaturniveau beginnt nämlich der Epoxidharz, wie man in der Fachsprache sagt allmählich „einzuschlafen“. Bei + 5 Grad Celsius liegt dann die endgültige Verarbeitungsgrenze.

Zum Thema Mängelbeseitigung folgende Anmerkung:

Unzählige Schadensfälle sowie auch die eigene Sachverständigen-Tätigkeiten bestätigen, daß bei Schwimmbecken mit fortgeschrittenem mikrobiologischen Pilzbefall sowohl im Verfugungsmaterial als auch im darunter befindlichen Fliesenmörtel in der Regel eine Sanierung durch komplette Entfernung des befallenen Verfliesungsbereiches notwendig ist.

Bevor man sich jedoch für diesen Schritt entscheidet, ist es zwecks Klärung der Situation grundsätzlich sinnvoller, eine mikrobiologische und bauphysikalische Untersuchung an einer exponierten, vom Pilz befallenen Verfliesungsprobe bei einem renommierten Bauinstitut durchführen zu lassen.

Da, wie bereits erwähnt, beim Einsatz von Epoxidharzzusätzen im Verfliesungsbereich auch die Randbedingungen stimmen müssen, hierzu noch einige ergänzende Hinweise:

Voraussetzung für eine fachgerechte Beckenwasser-Desinfektion ist eine weitgehend einwandfreie Beckenhydraulik. Damit der mit Desinfektionsmittel angereicherte Filterwasser-Umwälzvolumenstrom möglichst das gesamte Schwimmbeckenwasser erfaßt, ist bei Überlaufrinnen eine möglichst waagerechte Überlaufrinnenkante erforderlich.

Die Höhenabweichungen dürfen auf der Gesamtlänge laut Bäder-Richtlinien und Schwimmbadnorm DIN 19643 maximal 2 mm betragen. 


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