Vorsicht Falle
… Eine Schwimmbecken-Wasseraufbereitung auf der Basis von Chlor wie im öffentlichen Bäderbereich gemäß DIN 19643 zwingend vorgeschrieben, ist in Verbindung mit fachgerecht verarbeiteten Epoxidharz-Verfliesungsmaterialien in der Regel unproblematisch.
Bei chlorfreien, in Privatschwimmbecken verstärkt zum Einsatz kommenden Alternativen mit sogenannten „weichen“ Desinfektionsmitteln, wie zum Beispiel Aktivsauerstoff oder bei chemiefreien, rein physikalischen Desinfektionen ist aufgrund der fehlenden Depot-Desinfektionsmittelwirkung im Beckenwasser allerdings Vorsicht geboten.
Einige Hersteller von Verfliesungsmaterialien übernehmen daher neuerdings für ihre Produkte auf Epoxidharzbasis bei chlorfreier Beckenwasserdesinfektion keine Gewährleistung mehr, sondern empfehlen statt dessen wieder die Verwendung konventioneller Zementprodukte.
Die Nachteile dieser Werkstoffe im Schwimmbad sind hinlänglich bekannt. So neigen anorganische Zement-Verfliesungswerkstoffe bisweilen zu Ausblühungen, sie sind außerdem nicht sehr widerstandsfähig gegen Säuren und auch empfindlich gegenüber dem Einsatz von Hochdruckreinigungsgeräten.
Sie besitzen aber aufgrund ihrer Alkalität antibakterielle Eigenschaften. Folglich gab es früher auch nicht die mikrobiologischen Pilzprobleme in Schwimmbecken, wie es heute bisweilen der Fall ist.
Nachdem man inzwischen die Ursachen des Pilzbefalls in Schwimmbecken kennt, sind Architekten, Fachplaner und ausführende Gewerke, insbesondere jedoch das Fliesenhandwerk gefordert, größte Sorgfalt beim Bau von Stahlbeton-Schwimmbecken mit Verfliesungen auf Epoxidharzbasis walten zu lassen.
So kann der Schwimmbad-Betreiber die Vorzüge, die der Epoxidharz aufgrund seiner hervorragenden chemischen Widerstandsfähigkeit und der sehr hohen mechanischen Festigkeit zweifelsohne bietet, auch problemlos nutzen.









Dieser Artikel ist wirklich der Hammer. z.Z. bearbeite ich einen Schadenfall in dem praktisch alles vorkommt was in diesem Artikel vorkommt.